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   VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18   

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https://dejure.org/2019,66754
VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18 (https://dejure.org/2019,66754)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2019 - 2 K 131.18 (https://dejure.org/2019,66754)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 2 K 131.18 (https://dejure.org/2019,66754)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 3 B 10.15

    Landesbank Berlin muss Girokonten für NPD-Kreisverbände

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18
    Der hier geltend gemachte Anspruch aus § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG steht nicht nur der Gesamtpartei zu, sondern auch den Gliederungen nach § 7 PartG (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.10.2016 - OVG 3 B 10.15 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Die Beklagte führt durch die Berliner Sparkasse auch für andere Parteien Girokonten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - OVG 3 B 10.15 - juris Rn. 24 m.w.N. und nachgehend BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - BVerwG 6 C 2.17 - juris).

    Sind danach grundsätzlich keine Gründe erkennbar, ein Konto für eine politische Partei nicht zu eröffnen, kann eine Verweigerung der Kontoeröffnung durch einen Träger öffentlicher Gewalt, der für andere Parteien Konten führt, nur im Ausnahmefall in Betracht kommen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - OVG 3 B 10.15 - juris Rn. 25 und 28 m.w.N.).

    Bekannt sind Name, Rechtsform (nichtrechtsfähiger Verein, Landesverband einer Partei), Anschrift des Sitzes und die Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans, d.h. die Mitglieder der Landesleitung des Klägers zu 2. Im Übrigen wird einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz auch dadurch begegnet, dass die Parteien einen Rechenschaftsbericht erstellen müssen, §§ 23 ff. PartG (s. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - OVG 3 B 10.15 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18
    Die Beklagte führt durch die Berliner Sparkasse auch für andere Parteien Girokonten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2016 - OVG 3 B 10.15 - juris Rn. 24 m.w.N. und nachgehend BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - BVerwG 6 C 2.17 - juris).
  • BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17

    Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18
    Ist, wie hier, die Gliederung einer politischen Partei betroffen, beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle des Gründungsakts darauf, ob die Gründung beschlossen, ob ein Vorstand gewählt und ob der betreffende Verband von der Gesamtpartei anerkannt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2018 - BVerwG 6 C 3.17 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 S 1386/16

    Eröffnung eines Girokontos; politische Partei; Bank; Sparkasse; Rechtsweg

    Auszug aus VG Berlin, 23.10.2019 - 2 K 131.18
    Diese Bestimmung ist, unbeschadet des privatrechtlichen Charakters der für die Durchführung des Kontovertrags geltenden bürgerlich-rechtlichen Vorschriften, öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 7. November 2016 - 1 S 1386/16 - juris Rn. 4).
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